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   VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413   

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VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2019 - 10 ZB 18.1413 (https://dejure.org/2019,1918)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 86 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5; AufenthG § 53 Abs. 1; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Ausländerbehörde an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung; Rechtmäßige Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Keine Bindung an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 53 Abs. 1
    Bindung der Ausländerbehörde an die Prognose der Wiederholungsgefahr in einer strafgerichtlichen Entscheidung; Rechtmäßige Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht; Ausweisung eines afghanischen Staatsangehörigen; häusliche Gewalt; Gefahrenprognose; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Generalprävention; Bleibeinteresse; Aufklärungsrüge; Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; Strafaussetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 10 ZB 15.2062

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen die Ausweisung eines faktischen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Auch der Rang des bedrohten Rechtsguts ist dabei zu berücksichtigen; an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit dürfen andererseits keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 14; B.v. 22.11.2016 - 10 CS 16.2215 - juris Rn. 6).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 16 ff.) ist davon auszugehen, dass auch allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können.

    Schließlich ist das generalpräventive Ausweisungsinteresse gemessen an den vom Bundesverwaltungsgericht in der vorgenannten Entscheidung aufgestellten Maßstäben (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 23) zum maßgeblichen Zeitpunkt noch aktuell; die absolute Verjährungsfrist bei der vom Kläger u.a. begangenen gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 StGB beträgt zwanzig Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 3, § 78 Abs. 3 Satz 2 StGB).

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 06.06.2017 - 10 ZB 17.588

    Ausweisung eines mazedonischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags an

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Täter im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.588 - juris Rn. 5; B.v. 4.4.2017 - 10 ZB 15.2062 - juris Rn. 20 f.; B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Beurteilung der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; dabei bedarf es jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.01.2019 - 10 ZB 18.1413
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34; BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 08.07.2009 - 4 BN 12.09

    Verpflichtung zu einer erneuten Beteiligung der Planbetroffenen nach Wechsel der

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 B 84.05

    Umfang der Klärung der Behandelbarkeit von Krankheiten im Heimatland eines

  • BVerwG, 05.08.2004 - 6 B 31.04

    Aufklärungspflicht des Richters bezüglich der seiner materiell-rechtlichen

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 10 CS 16.2215

    Ausweisung wegen schwerwiegender Eigentumsdelikte

  • VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 ZB 17.31099

    Ablehnung eines Beweisantrags - Darlegungserfordernisse bei Gehörsrüge

  • VGH Bayern, 11.09.2018 - 10 ZB 18.437

    Aufenthaltstitel in Frankreich - keine Bindungswirkung für diesbezügliche

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht der Auffassung ist, dass beim Kläger die Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten besteht und dieser Gefahr vorgebeugt werden muss.

  • VGH Bayern, 22.03.2019 - 10 ZB 18.2598

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag bzgl. einer Ausweisung

    Das Verwaltungsgericht hat demzufolge auch die vom Kläger angeführten positiven Ansätze nicht verkannt, jedoch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats mit Blick auf die langfristig angelegte Prognoseentscheidung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10; B.v. 20.2.2019 - 10 ZB 18.2434 - juris Rn. 11) aus dem gezeigten Wohlverhalten noch nicht auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; B.v. 2.1.2019 - 10 ZB 18.1638 - juris Rn. 6; B.v. 31.1.2019 - 10 ZB 18.1534 - juris Rn. 13) geschlossen.

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Betroffene im entscheidungserheblichen Zeitpunkt auf tatsächlich vorhandene Integrationsfaktoren verweisen kann; das Potenzial, sich während der Bewährungszeit straffrei zu führen, ist nur ein solcher Faktor, genügt aber für sich genommen nicht (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.6.2017 - 10 ZB 17.488 - juris Rn. 5; B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Ansatz rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (stRspr, vgl. zuletzt z.B. BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.07.2021 - 19 ZB 18.1022

    Ausweisung eines Ausländers wegen Wiederholungsgefahr und aus generalpräventiven

    Die Ausländerbehörde und die Verwaltungsgerichte sind für die Frage der Wiederholungsgefahr daran aber nicht gebunden; es bedarf jedoch einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Entscheidung abgewichen wird (BVerfG, B.v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Weiter ist - grundsätzlich davon ausgehend, dass das Potential, sich während der Bewährungszeit rückfallfrei und straffrei zu führen, (nur) einen von mehreren Integrationsfaktoren darstellt (BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn.19; BayVGH, B.v. 14.1.2019 - 10 ZB 18.1413 - juris Rn. 10) - festzuhalten, dass auch das Strafvollstreckungsgericht der Auffassung ist, dass beim Kläger die Gefahr der weiteren Begehung von Straftaten besteht und dieser Gefahr vorgebeugt werden muss.

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